a) Im Standortdatenblatt vom 4. Juni 2018 wies die Beschwerdegegnerin die elektrische Feldstärke an der nordöstlichen Ecke des Gebäudes D.________strasse 35 aus. Im Beschwerdeverfahren forderte die BVE die Beschwerdegegnerin auf, die Immissionsfeldstärke an der südöstlichen Gebäudeecke, in der Hauptstrahlrichtung 320°, am Gebäude D.________strasse 35 zu berechnen. In der Folge reichte die Beschwerdegegnerin das Standortdatenblatt vom 23. April 2019 (Revision 1. 22) ein.