Die Kritik der Beschwerdeführenden, wonach innerhalb des höchstbelasteten 90°-Sektors keine Berechnung mit der kürzesten Distanz zu den Antennen bestehe, trifft deshalb nicht zu. Der Beweisantrag, es sei die elektrische Feldstärke am H.________weg 1, 4 und 5 sowie beim Gebäude an der D.________strasse 8 zusätzlich zu berechnen, ist abzuweisen. Die Beschwerde ist in diesem Punkt ebenfalls unbegründet. 8. D.________strasse 46