H.________weg 5. Dieser Ort liegt deutlich weiter weg vom Antennenstandort als der Messpunkt am H.________weg 1d (vgl. OMEN Nr. 12). Es ist somit nachvollziehbar, dass die elektrische Feldstärke beim Gebäude H.________weg 5 tiefer ist als beim OMEN Nr. 12. Ebenso ist keine zusätzliche Berechnung der Immissionsfeldstärke beim Gebäude H.________weg 4 erforderlich. Das AWI ordnete an diesem Ort bereits eine Abnahmemessung an (vgl. Erwägung 6). Auch was das Gebäude an der D.________strasse 8 anbelangt, ist nicht mit einer höheren Immissionsfeldstärke zu rechnen als beim OMEN Nr. 10 (D.________strasse 35, linke Hausecke, 2. OG).