Dieser Berechnungspunkt liegt zwischen zwei Hauptstrahlrichtungen, was bereits eine Richtungsdämpfung bewirkt. Es ist daher plausibel, dass die berechnete Immissionsfeldstärke von 4,65 V/m beim Berechnungspunkt H.________weg 1b (vgl. OMEN Nr. 5), der sich noch näher bei der Hauptstrahlrichtung 50° befindet, höher ist als jene beim Gebäude H.________weg 1. Gleiches gilt für das Gebäude RA Nr. 110/2019/24 Seite 19 von 37