e) Betreffend die Orte, für welche die Beschwerdeführenden eine zusätzliche Berechnung verlangen, kann Folgendes festgehalten werden: Beim Gebäude H.________weg 1, das sich auf der Parzelle Nr. I.________ befindet, ist keine höhere Strahlenbelastung zu erwarten. Dieser Berechnungspunkt liegt zwischen zwei Hauptstrahlrichtungen, was bereits eine Richtungsdämpfung bewirkt.