c) Der Mangel der falschen Beschreibung der Orte im Standortdatenblatt konnte im Beschwerdeverfahren behoben werden. Die Beschwerdegegnerin reichte im Beschwerdeverfahren ein ergänztes Standortdatenblatt, datiert vom 23. April 2019 (Revision 1.22), ein. Darin wurden die Beschreibungen der Adressen korrigiert. Gleichzeitig wurde im Standortdatenblatt neu die Immissionsfeldstärke an den OMEN Nr. 10 (D.________strasse 35, linke Hausecke, 2. OG), Nr. 11 (H.________weg 1c, 1. OG) und Nr. 12 (H.________weg 1d, 1. OG) ausgewiesen. Das AWI hat das neue Standortdatenblatt geprüft.