b) Die Beschwerdeführenden kritisieren, an den OMEN Nrn. 1, 4 und 5 seien die Bezeichnungen oder Berechnungen falsch oder fehlerhaft. Auch kritisieren sie, es seien nicht alle Punkte als OMEN ausgewählt und berechnet worden, die aufgrund der Senderichtung und Distanz objektiv am meisten belastet seien. Sie verlangen für die Häuser H.________weg 1c, 1d, 4 und 5 sowie für das Gebäude D.________strasse 8 eine Berechnung der Immissionsfeldstärke. Sie bringen vor, diese Mängel hätten sie bereits im Einspracheverfahren gerügt.