Eine Veröffentlichung der neuen Messempfehlung steht nach den Ausführungen des BAFU kurz bevor. Kann die Abnahmemessung nach der Inbetriebnahme der Anlage bereits auf der Basis der neuen Messempfehlung durchgeführt werden, braucht es keine Nachmessung mehr. In diesem Fall ist die Auflage obsolet. Mit zahlreichen Nachmessungen ist daher nicht zu rechnen. Es ist somit verhältnismässig, mit einer Auflage anzuordnen, dass innert drei Monaten nach Vorliegen der Messempfehlung für 5G an den OMEN Nrn. 3, 4, 5, 6 und 7 und H.________weg 4 Abnahmemessungen zu wiederholen sind. Dazu kommt noch eine Wiederholungsmessung am OMEN Nr. 10 (vgl. Erwägung 9e).