h) Das METAS hat sich mit der Frage der Messunsicherheit im veröffentlichten Amtsbericht vom 11. Juni 2014 eingehend befasst.26 Es kam zum Schluss, dass die früher publizierten Messempfehlungen für die Funkdienste GSM (Mobilfunk der 2. Generation), UMTS (Mobilfunk der 3. Generation) und LTE (Mobilfunk der 4. Generation) nach wie vor dem Stand der Technik entsprechen. Basierend auf diesen Einschätzungen erwog das Bundesgericht in mehreren Urteilen27, dass kein Anlass bestehe, diesen Befund der fachkundigen Behörde infrage zu stellen.