Der hauptsächliche Betrieb erfolge mit älteren Funkdiensten. Mit diesen, anteilsmässig grösseren Beiträgen an die Immissionsfeldstärke, könnte eine Abnahmemessung durchgeführt werden. Nach der Beurteilung des Messresultates werde es nach Vorliegen einer Messempfehlung für 5G entweder eine Nachmessung oder nötigenfalls eine Reduktion der Betriebsparameter verlangen. Das AWI erachtet unter Beachtung dieser Begleitmassnahmen die genannte Auflage als unverhältnismässig.