e) Hinsichtlich einer allfälligen Auflage führte das AWI in der Stellungnahme vom 6. Juni 2019 aus, in der Vergangenheit habe sich das Vorgehen bei der Abnahmemessung für die 3G- und 4G-Funkdienste nicht sofort auf eine verbindliche Messempfehlung abstützen lassen. Auch hielt es fest, von einer Mobilfunkanlage stünden in der Regel mehrere Frequenzbänder und mehrere Funkdienste (2G, 3G, 4G, 5G) in Betrieb. Bei der geplanten Mobilfunk-Basisstation werde jedoch nicht nur der 5G-Funkdienst allein aufgeschaltet. Der hauptsächliche Betrieb erfolge mit älteren Funkdiensten.