b) Die Beschwerdegegnerin führt dazu aus, das BAFU habe die relevante Messmethode zusammen mit dem Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) in der Messempfehlung "Mobilfunk-Basisstationen (UMTS - FDD), Entwurf vom 17. September 2003"22 sowie im technischen Bericht "Messmethode für LTE-Basisstationen"23 definiert. Diese Messempfehlung gewährleiste, dass die Messunsicherheit den Wert von ± 45 % nicht überschreite. Das METAS habe im veröffentlichten Amtsbericht vom 11. Juni 201424 festgehalten, dass die Messmethoden dem Stand der Technik entsprechen würden. Dies sei vom Bundesgericht im Urteil 1C_122/2014 vom 23. Oktober 2014 bestätigt worden.