a) Die Beschwerdeführenden kritisieren, die Abnahmemessungen dürften eine Ungenauigkeit von ±45 Prozent aufweisen. Dies sei eine Farce. Auch bemängeln sie, die Abnahmemessungen würden von privaten Messfirmen durchgeführt, die finanziell von den Mobilfunkbetreiberinnen abhängig seien oder diesen durch Aktienbesitz teilweise gehören würden. Von Unabhängigkeit könne keine Rede mehr sein. Schliesslich rügen sie, es fehle eine amtliche Methode, um die Strahlung von 5G-Antennen zu messen. Aus diesem Grund gelte in diversen Kantonen ein faktisches Bauverbot für 5G-Antennen.