e) An dieser Einschätzung ändert auch das Bundesgerichtsurteil 1C_97/2018 vom 3. September 2019 nichts. Darin fordert das Bundesgericht das BAFU zwar auf, (erneut) eine schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der QS-Systeme durchführen zu lassen oder zu koordinieren, da im Kanton Schwyz bei einer Überprüfung von 14 Mobilfunkanlagen bei acht Anlagen Abweichungen von der Baubewilligung bezüglich der Höhe und Ausrichtung der Antennen festgestellt worden sind. Gleichzeitig hält das Bundesgericht jedoch fest, dass aufgrund der im Kanton Schwyz festgestellten Abweichungen nicht auf das generelle Versagen der QS-Systeme geschlossen werden könne.