Überschreitungen zudem automatisch Fehlerprotokolle zu erzeugen, die den Vollzugsbehörden alle zwei Monate unaufgefordert zuzustellen sind. Die kantonale NIS- Fachstelle nimmt zusätzlich Stichprobenkontrollen vor. An diesem Überwachungsprinzip der QS-Systeme ändert sich nichts, auch wenn anstelle von statischen, adaptive Antennen für den 5G-Betrieb eingesetzt werden. Es bestehen keine Anhaltspunkte und es wird von den Beschwerdeführenden auch nicht näher dargelegt, inwiefern die Überwachung der Sendeleistung und -richtung im QS-System bei adaptiven Antennen und beim 5G-Betrieb nicht möglich sein sollte.