Zudem hätten die kantonalen NIS-Fachstellen Zugriff auf eine Datenbank im BAKOM, in der die Mobilfunkbetreiber vierzehntäglich ihre detaillierten Betriebsdaten jeder Antenne hinterlegen würden. Das Bundesgericht sei in mehreren Entscheiden zum Schluss gekommen, dass die QS-Systeme funktionieren.