a) Die Beschwerdeführenden kritisieren, die im Standortdatenblatt deklarierten 100 Watt (ERP) seien für eine betriebswirtschaftliche Nutzung unzureichend. Es sei zu erwarten, dass diese Werte permanent überschritten würden. Im angefochtenen Entscheid werde nicht dargelegt, wie die Einhaltung der Sendeleistung gewährleistet werden könne. Ein QS- 16 Vgl. zum Ganzen Information des BAFU vom 17. April 2019, Mobilfunk und Strahlung: Aufbau der 5G-Netze