Schliesslich erklärte das AWI, die Begriffe 2G, 3G, 4G und 5G seien Bezeichnungen für Mobilfunktechnologien oder Funkdienste. Gemäss dem Rundschreiben des BAFU vom 24. September 2010 dürften die Mobilfunkbetreiber in einem definierten Frequenzband den jeweils effizientesten oder auch mehrere Funkdienste betreiben. Dies sei möglich, da der Nachweis der Einhaltung der massgebenden Grenzwerte nicht vom Funkdienst abhängig sei.