Anlagegrenzwerts an den umliegenden OMEN. Zur Grafik der Firma F.________ bemerkte das AWI, dass darin die Abstrahlcharakteristik der Antenne als Emission ohne direkten Zusammenhang zum geplanten Projekt dargestellt werde. Vorliegend sei für den Antennentyp "AIR6488" eine Sendeleistung von 100 Watt (ERP) vorgesehen. Mit dieser Leistung schrumpfe die Distanz auf knapp einen Meter, wo es zu einer Immissionsgrenzwertüberschreitung komme könnte. In diesem Bereich würden sich jedoch keine OMEN befinden. Schliesslich erklärte das AWI, die Begriffe 2G, 3G, 4G und 5G seien Bezeichnungen für Mobilfunktechnologien oder Funkdienste.