e) In der Stellungnahme vom 19. März 2019 hält das AWI fest, bei der Berechnung der elektrischen Feldstärken an den OMEN handle es sich um eine Immissionsberechnung. Diese Berechnung erfolge anhand der technischen Parameter, die im Standortdatenblatt ausgewiesen würden. Diese Parameter seien Bestandteil der Baubewilligung und verbindlich. Ohne neues Baugesuch dürften diese nicht erhöht werden. Eine Überwachungssoftware des QS-Systems sorge dafür, dass dies nicht unbemerkt geschehe. Weiter führte das AWI aus, die Antennen Nrn. 7, 8 und 9 des Typs "AIR 6488" würden je 64 Einzelantennen umfassen.