b) In der Beschwerdeantwort erklärte die Beschwerdegegnerin, beim Typ "AIR6488" handle es sich um Mobilfunkantennen, die auch die Beamforming-Funktionalität unterstützten. Damit könnten die Funksignale geformt und gezielt auf einen Benutzer ausgerichtet werden. Dieser Antennentyp besitze bis zu 64 einzeln ansteuerbare Antennen. Damit sei es grundsätzlich möglich, gleichzeitig verschiedene Benutzerinnen und Benutzer mit verschiedenen Sendekeulen und unterschiedlichen Sendeleistungen zu versorgen.