Sie bringen vor, die elektrische Feldstärke beim Spielplatz des Kindergartens Flüehli, der 130 m vom Antennenstandort entfernt liege, könnte beispielsweise 9,8 V/m betragen. Erlaubt sei eine elektrische Feldstärke von 5 V/m. Die Beschwerdeführenden berufen sich dabei auf eine Grafik des Antennentyps "AIR 6488". Darin sind die Strahlungscharakteristik und die 11 Vgl. Art. 36 Abs. 1 BauG RA Nr. 110/2019/24 Seite 7 von 37