b) Die Beschwerdegegnerin teilte der BVE im Schreiben vom 11. Juli 2019 mit, das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) habe eine Einsprache gegen die Planungszone "Mobilfunk" gutgeheissen und die vom Gemeinderat von Steffisburg am 29. Oktober 2018 beschlossene und am 15. und 22. November 2018 veröffentlichte Planungszone aufgehoben. Die Beschwerdegegnerin legte ihrem Schreiben die Verfügung des AGR vom 8. Juli 2019 bei. Aus dieser geht hervor, dass das AGR die Planungszone "Mobilfunk" aufgehoben hat. Wo keine Planungszone besteht, können auch keine Rechtswirkungen entstehen. Die Beschwerdeführenden können daher mit ihren Vorbringen zur Planungszone nichts zu ihren Gunsten ableiten.