3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner holte es beim Amt für Wirtschaft (AWI) eine Stellungnahme zu den Rügen betreffend die nichtionisierende Strahlung (NIS) ein. In der Beschwerdeantwort vom 15. März 2019 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Sie reichte ein ergänztes Standortdatenblatt ein, in dem sie die elektrischen 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und