Sie befürchten, die Sendeleistung werde später unbemerkt und ferngesteuert erhöht. Weiter rügen sie, das bestehende Qualitätssicherungssystem (QS-System) genüge nicht, um die 5G-Strahlung zu kontrollieren. Auch bemängeln sie, es bestünde keine zuverlässige Methode, um die Strahlung von 5G-Anlagen zu messen. Weiter beanstanden sie die Berechnung der Strahlenbelastung an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN). Schliesslich rügen sie, die geplante Anlage verletze die Vorschriften über die Dachaufbauten und beeinträchtige das Orts- und Landschaftsbild.