In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragten die Beschwerdeführenden die Sistierung des Beschwerdeverfahrens, bis der Risikobericht der Arbeitsgruppe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vorliege. Sie stellten sich zudem auf den Standpunkt, die Planungszone "Mobilfunk", die der Gemeinderat am 29. Oktober 2018 erlassen habe, entfalte Rechtswirkungen auf das Baugesuch. In der Sache kritisieren die Beschwerdeführenden besonders, die technischen Angaben im Standortdatenblatt zu den Antennen Nrn. 7, 8 und 9 in der Frequenz 3,4 GHz seien unrealistisch. Sie befürchten, die Sendeleistung werde später unbemerkt und ferngesteuert erhöht.