2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Februar 2019 eine Kollektivbeschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 18. Januar 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragten die Beschwerdeführenden die Sistierung des Beschwerdeverfahrens, bis der Risikobericht der Arbeitsgruppe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vorliege.