Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz), 1400 bis 2600 MHz sowie in der Frequenz 3400 MHz bzw. 3,4 Gigahertz (GHz) zu betreiben. Die Antennen senden in die Hauptstrahlungsrichtungen von 320°, 190° und 50° Azimut. Es ist vorgesehen, drei adaptive Antennen (sog. "beam forming") in der Frequenz 3,4 GHz für den Betrieb des neuen Mobilfunkstandards 5G (New Radio) einzusetzen. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 18. Januar 2019 erteilte die Vorinstanz für das Vorhaben die Baubewilligung.