1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 6. Juni 2018 bei der Gemeinde Steffisburg für den Neubau einer Mobilfunkanlage ein Baugesuch ein. Es umfasst einen 6 m hohen Sendemast mit sechs Antennenmodulen auf dem Flachdach des Mehrfamilienhauses D.________strasse 44 auf der Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. E.________. Der Sendemast soll mit einer grauen Kunststoffplane in Form eines Zylinders ummantelt werden. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Die Beschwerdegegnerin plant, die Antennen in den RA Nr. 110/2019/24 Seite 2 von 37