d) Ob Art. 18 GBR in der Version vor oder nach der Teilrevision anwendbar ist, kann offen bleiben. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, erfüllt das Vorhaben unabhängig von einem allfällig zu beachtenden Gewässerabstand die Voraussetzung für eine Bewilligungserteilung nicht. 6. Zusammenfassung und Kosten