b) aArt. 18 des Baureglements der Gemeinde Hermrigen bestimmte unter der Marginalie «Bauabstand von Gewässern», dass der Bauabstand von stehenden oder fliessenden Oberflächengewässern 10 m beträgt. Mit der Teilrevision «Ortsplanung Naturgefahren und Gewässerraum» wurde die Bestimmung revidiert. Neu lautet die Marginalie «Gewässerraum». Gemäss Abs. 2 der revidierten Norm wird der Gewässerraum für Fliessgewässer im Zonenplan Naturgefahren und Gewässerraum festgelegt. Die Teilrevision wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung vom 8. Oktober 2018 genehmigt.