Während dies bereits auf offene Balkone zutreffen kann, lassen sich insbesondere geschlossene Balkone wesentlich intensiver nutzen und können dem dauerhaften Abstellen von Gartenmöbeln, Gerätschaften usw. oder dem längeren Verweilen von Personen dienen. Solche Balkone sind nicht mehr vergleichbar mit Vordächern und Windfängen. Sie sollen sich daher innerhalb der Baulinien befinden. Mit der Glasfaltwand soll die rund 4 m lange Westseite und ca. 1.4 m breite Nordseite des massgebenden Balkonteils abgedeckt werden können. Der Balkonteil ist zudem überdacht.