b) Der Beschwerdeführer bringt demgegenüber vor, unter offenen Bauteilen seien solche zu verstehen, die wenigstens nach einer Seite hin offen sind. Die umstrittene Glasfaltwand solle nur entlang der Nord- und Westseite des Balkons installiert werden. Im Süden und Osten bleibe der Balkon seitlich und auch gegen oben hin offen. Der Balkon sei RA Nr. 110/2019/23 5