2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 110/2019/23 4 gesamte Südseite des Hauses und ist insgesamt rund 12 m lang. Im östlichen und westlichen Teil ist der Balkon breiter. Die beiden breiten Balkonenden im Westen und Osten sind durch einen schmaleren Mittelteil miteinander verbunden.