Innerhalb der Sektoren 1 bis 4 sind mittels Gestaltungsbaulinien Baufelder ausgeschieden. Diese bestimmen die Lage, die minimalen Gebäudeabstände sowie die maximalen Gebäudelängen und -breiten der Hauptbauten (Art. 10 Abs. 1 und 2 ÜV). b) Die bestehende Liegenschaft des Beschwerdeführers wurde mit Entscheid der Gemeinde Hermrigen vom 3. März 2016 bewilligt. Sie befindet sich im Sektor 3.1 der ÜO. Das Wohnhaus liegt in der Ecke Nord-West des Sektors. Die Nord- und Westfassade des Wohnhauses verlaufen damit entlang der Baulinien. Der betroffene Balkon wurde zusammen mit dem Wohnhaus errichtet und ist bereits bestehend. Er verläuft über die