5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Hermrigen beantragt in der Vernehmlassung vom 21. März 2019 die Abweisung der Beschwerde. Anschliessend holte das Rechtsamt die Baubewilligungsakten des Einfamilienhauses ein. Zudem zog es die vollständigen Planungsunterlagen zur Überbauungsordnung «E.________» (ursprünglich «F.________») sowie die Unterlagen zur Teilrevision «Ortsplanung Naturgefahren und Gewässerraum» bei. Schliesslich gab es den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.