4. Die Gemeinde erteilte dem Vorhaben daraufhin am 14. Januar 2019 den Bauabschlag, ohne das Baugesuch vorher veröffentlicht zu haben. Gegen den Bauabschlag reichte der Beschwerdeführer am 14. Februar 2019 Beschwerde bei der Bau- , Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 14. Januar 2019 und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Weiterführung des Baubewilligungsverfahrens und zur Erteilung der Baubewilligung.