2. Die Gemeinde Hermrigen teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 mit, die vorgesehene Balkonverglasung sei voraussichtlich nicht bewilligungsfähig. Sie gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zum Rückzug des Baugesuchs oder zur Abänderung des Projekts. RA Nr. 110/2019/23 2 3. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2018 teilte die Projektverfasserin im Auftrag des Beschwerdeführers mit, an der Baueingabe werde festgehalten. Die Gemeinde werde gebeten, die Unterlagen noch einmal anzusehen und den Entscheid zu überprüfen.