Verlängerung der Baubewilligung rechtskräftig sei. Die Unrichtigkeit der Auskunft konnte damals weder von der Gemeinde noch vom Beschwerdeführer erkannt werden. Der Beschwerdegegner durfte somit darauf vertrauen, dass die Baubewilligung weitere zwei Jahre gültig sei und er mit dem Bau nicht umgehend beginnen musste. Durch die Verfügung des Rechtsamts der BVD erhielt er frühestens am 22. Januar 2020 Kenntnis, dass doch eine Beschwerde eingegangen sei. In diesem Zeitpunkt verblieben nur einzelne Tage für den Baubeginn, der auch noch hätte vertraglich geregelt und organisiert werden müssen, was faktisch nicht machbar ist.