Die Baubewilligung vom 15. März 2014 wurde mit Bundesgerichtsurteil vom 25. Januar 2017 rechtskräftig (vgl. Art. 61 BGG15) und war danach drei Jahre gültig. Die Geltungsdauer der Baubewilligung war somit noch nicht abgelaufen, als der Beschwerdegegner von der Gemeinde am 16. Dezember 2019 die schriftliche Auskunft erhielt, dass der Entscheid über die