a) Der Beschwerdegegner bringt vor, die Baubewilligung sei bis am 24. Januar 2020 gültig gewesen. Die Gemeinde habe am 16. Dezember 2019 schriftlich bestätigt, dass die Verlängerung der Baubewilligung rechtskräftig geworden sei. Da die BVD erst am 21. Januar 2020 mitgeteilt habe, dass eine Beschwerde eingegangen sei, sei der rechtzeitige Baubeginn durch einen behördlichen Fehler verunmöglicht worden.