Im Baubewilligungsverfahren betreffend Verlängerung der Baubewilligung forderte die Gemeinde die BKW mehrmals zur Stellungnahme auf. Mit Anweisung vom 7. August 2019 setzte die Gemeinde der BKW eine letzte Frist dafür und hielt in Ziffer 1.2 des Sachverhalts fest: "Ohne Rückmeldung gehen wir davon aus, dass die massgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse sich nicht wesentlich verändert haben." Die BKW hat somit der Verlängerung durch ihr qualifiziertes Schweigen zugestimmt. Die anderen Fachstellen bestätigten explizit, dass ihre Amts- und Fachberichte weiterhin Gültigkeit hätten, und stimmten der Verlängerung der Baubewilligung zu.