Baubewilligungsverfahren einen Amts- oder Fachbericht zu erstatten oder eine besondere Bewilligung zu erteilen hatten (vgl. Art. 21 BewD). Die Parzelle Nr. G.________ ist schon lange überbaut und mit Elektrizität erschlossen. Die BKW hielt in ihrer Stellungnahme im Baubewilligungsverfahren Nr. 78/12 denn auch lediglich fest: "Die elektrische Energieversorgung für das geplante Bauvorhaben ist bestehend. Versetzung, Verstärkung von bestehenden Hausanschlüssen (Kabel, Hausanschlusskasten) gehen zu Lasten des Hauseigentümers."10 Im Baubewilligungsverfahren betreffend Verlängerung der Baubewilligung forderte die Gemeinde die BKW mehrmals zur Stellungnahme auf.