Da die Beschwerdeführenden somit spätestens am 6. November 2019 Kenntnis von den wesentlichen Informationen erlangten, begann die 30-tägige Beschwerdefrist für die Beschwerdeführenden am 7. November 2019 zu laufen und endete am 6. Dezember 2019. Die Beschwerdeführenden haben ihre nachträgliche Beschwerde jedoch erst am 16. Dezember 2019 bei der Post aufgegeben. Die Beschwerde ist daher zu spät erfolgt. Es kann nicht auf sie eingetreten werden. 4. Kosten