Die anderslautenden Angaben der Beschwerdeführenden sind widersprüchlich und stimmen nicht mit den vorhandenen Unterlagen überein. Zudem zeigt auch die Telefonnotiz des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Niedersimmental vom 13. November 2019, dass der Beschwerdeführer in diesem Zeitpunkt von der nachträglichen Projektänderung wusste und Details der Projektänderung kannte.