Er wünsche eine Begehung mit der Regierungsstatthalterin. c) Aufgrund der Vorakten und der von der Gemeinde eingereichten Unterlagen bestehen keine Zweifel daran, dass am 6. November 2019 ein Gespräch zwischen dem Beschwerdeführer und der Bauverwalterin der Gemeinde Diemtigen über die A.________ stattfand. Es gibt auch keine Anhaltspunkte, dass die Angabe der Gemeinde, mit dem Beschwerdeführer seien die Projektänderungspläne durchgesehen und besprochen worden, nicht stimmen. Die anderslautenden Angaben der Beschwerdeführenden sind widersprüchlich und stimmen nicht mit den vorhandenen Unterlagen überein.