seinen Angaben erst anschliessend telefonisch das Regierungsstatthalteramt kontaktiert habe. Dies zeigen auch die Vorakten omb 65/2019 des Regierungsstatthalteramts Frutigen- Niedersimmental. Diese enthalten eine Telefonnotiz vom 13. November 2019, wonach der Beschwerdeführer an diesem Tag angerufen und sich beschwert habe, man habe ihn hinsichtlich der Projektänderung des Bauvorhabens A.________ nicht angehört. Er habe die A.________ schon mehrmals kontaktiert und sei auf kein Gehör gestossen. Er wünsche eine Begehung mit der Regierungsstatthalterin. c)