Die Angaben der Gemeinde, wonach dem Beschwerdeführer die Pläne und die Änderungen detailliert aufgezeigt wurden, sind absolut plausibel. Dagegen kann die Angabe des Beschwerdeführers, er sei nicht am 6. November 2019, sondern erst am 18. November 2019 auf der Gemeindeverwaltung gewesen, nicht stimmen. Die Einladung zur Begehung vom 3. Dezember wurde am 14. November 2019 versandt. Es kann daher nicht sein, dass der Beschwerdeführer erst am 18. November 2019 auf der Gemeindeverwaltung war, da er nach