Der Beschwerdeführer habe auch keine Kopie der Pläne verlangt, da er diese mit seinem Mobiltelefon fotografiert habe. Der Beschwerdeführer habe schliesslich erwähnt, andere Nachbarn seien um eine schriftliche Zustimmung zur Projektänderung gebeten worden, er nicht. Mit diesem Vorgehen sei er nicht einverstanden. Zudem habe er geltend gemacht, dass beim Bau der A.________ Drainageleitungen beschädigt worden seien und es seien weitere Baupolizeifälle besprochen worden. Am Ende des Gesprächs sei vereinbart worden, dass sich die Bauverwalterin beim Regierungsstatthalteramt über das weitere Vorgehen informieren und den Beschwerdeführer kontaktieren werde.