der Sickermulde und den Drainagen), die Grundrisspläne UG und EG (wegen eines Platzes auf der Südwestseite der Bauparzelle) sowie der Fassadenplan (wegen Veränderungen der Fenster und Türen). Nicht besprochen worden seien der Situationsplan sowie die Brandschutzpläne, die Schnittpläne und der Grundriss OG. Den Projektänderungsentscheid vom 23. Juli 2019 habe der Beschwerdeführer nicht sehen wollen, da die Änderungen in den Plänen ersichtlich gewesen seien. Der Beschwerdeführer habe auch keine Kopie der Pläne verlangt, da er diese mit seinem Mobiltelefon fotografiert habe.